Alle Anstellungen richten sich nach dem Gesamtarbeitsvertrag der Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime (zkj) und den dazugehörenden Anstellungsreglementen. Die Löhne werden in Anlehnung an die Besoldungsstruktur des Kantons Zürich festgelegt. Die Löhne der Lehrpersonen werden in Anlehnung an die Besoldungsstruktur des Kantons Zürich festgelegt.